BVfK - Wochenendticker 29. Dezember 2018

aktuell - anspruchsvoll - authentisch

*** exklusiv für BVfK-Mitglieder ***

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2018: Der Basta-Virus hat Menschen mit fragwürdigen Zielen ermuntert.

 

Der Gutmensch-gesunde-Natur-Virus erlebt einen Höhepunkt nach dem anderen.

 

Soll auch noch den heimischen Kamin, die gemütliche Zigarre und oder am Strand das Lagerfeuer verboten werden.

 

Dann würde es heißen: „Der Schornstein ist aus!“

 

Bei BVfK- Mitgliedern sollen die Schlote noch lange qualmen – natürlich möglichst emissionsfrei.

 

2019: Die anspruchsvollen Aufgaben werden wir mit bewährten wie auch neuen Köpfen im BVfK-Team angehen.

 

Neues aus der BVfK-IT-Abteilung:

 

BVfK-Digital: Rückblick 2018 - ein Jahr voller neuer Entwicklungen 

Neues aus der BVfK-Steuerabteilung:

Ein gutes halbes Jahr DSGVO: Eine Zwischenbilanz

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Sehr geehrte BVfK-Mitglieder,

2018 war ein unruhiges Jahr, in dem alles in Bewegung schien und das nicht immer nur durch Kräfte mit positiver Dynamik. Der Basta-Virus hat Menschen mit fragwürdigen Zielen ermuntert, diese mit noch fragwürdigeren Methoden zu verfolgen. Der Gutmensch-gesunde-Natur-Virus erlebt einen Höhepunkt nach dem anderen und hoffentlich bald seinen Zenit, wenn dann auch der /die / das Letzte begriffen hat, dass sich so mancher Besserwisser vorrangig engagiert, um sich die Taschen voll zu machen und der Bevölkerung zum Schluss auch noch den heimischen Kamin, die gemütliche Zigarre und oder am Strand das Lagerfeuer verbieten will.

Dann würde es heißen: „Der Schornstein ist aus!“ Eine Redewendung, die nicht für gesunde Natur, sondern für Kälte und Armut steht.

Bei BVfK- Mitgliedern sollen die Schlote noch lange qualmen – natürlich möglichst emissionsfrei.

Der erfolgreiche BVfK-Jahreskongress 2018 und die jüngste MOTION haben ein eindrucksvolles Beispiel für die Leistungsfähigkeit eines Verbandes und seiner Mitgliedern geliefert, die in nunmehr fast 19 Jahren zu einer immer größeren Gemeinschaft zusammen gewachsen ist.

Das ist nicht selbstverständlich und nur möglich, wenn die Leistungen stimmen und die Grundsätze gewahrt bleiben. Wenn jede Woche nicht nur alles Gute für Ihren Autohandel verkündet, sondern dies auch authentisch praktiziert wird.

Alles Gute bedeutete für das Jahr 2018 zugegebenermaßen auch die Verhinderung von Schlimmeren, denn die Dieselkrise ließ sich leider nicht wegzaubern. Allerdings haben wir bestmöglich versucht, unser politisches Gewicht in die Waagschale zu werfen und konnten auch durch gezielte Pressearbeit mit dafür sorgen, dass es nun endlich Rahmenbedingungen für die Nachrüstung von Diesel-Katalysatoren gibt. Die Erweiterung des BVfK-Garantiekonzepts um die Diesel-Garantie könnte und kann weiterhin helfen, Wettbewerbsnachteile gegenüber Vertragshändlern und deren Umstiegsprämien auszugleichen oder zu lindern. 

Alles Gute für Ihren Autohandel bedeutet für das Jahr 2019 neben der Realisierung neuer Ideen besonders die Weiterentwicklung bereits begonnener Projekte.

Dabei stehen Veränderungen in der BVfK-Rechtsabteilung und die Perfektionierung der BVfK-IT-Projekte an vorderster Stelle.

Diese anspruchsvollen Aufgaben werden wir mit bewährten wie auch neuen Köpfen im BVfK-Team angehen: 

Die Rechtsabteilung bekommt mit Wilfried Küppers endlich einen eigenen Abteilungsleiter, der gleichzeitig den Vorstand unterstützen wird. Im Garantie- und Versicherungsbereich wird Dennis Jünkersfeld seine Kompetenz als Versicherungskaufmann ausspielen. Bereits seit Mitte Dezember bereichert Henning Kahlenborn als auszubildender Industriekaufmann das BVfK-Team.

So werden wir mit neuer Energie ins 20. BVfK-Jahr starten. Wie immer eingebettet in ein großes Netzwerk von Partnern und Freunden, mit denen wir im konstruktiven und vertrauensvollen Miteinander das schaffen, woraus auch in 2019 der große Wert Ihrer BVfK-Mitgliedschaft besteht:

Alles Gute für Ihren Autohandel und einen guten Rutsch in ein erfolgreiches und zufriedenes Jahr 2019!

Ihr 

Ansgar Klein
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband freier Kfz-Händler BVfK e.V.

Feedback immer gerne direkt an: vorstand@bvfk.de

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Neues aus der BVfK-IT-Abteilung:

BVfK-Digital: Rückblick 2018 - ein Jahr voller neuer Entwicklungen 

Aus Sicht der BVfK-IT-Abteilung war 2018 ein Jahr voller Ideen und Entwicklungen. Einmal kurz zusammengefasst, hier die wichtigsten Entwicklungen 2018:

Schneller und sicherer

Auf der BVfK-Webseite wurde zu Beginn des Jahres die BVfK-Händlersuche optimiert. Jetzt werden die BVfK-Händler noch schneller gefunden. Weiter wurden neue Sicherheitsmechanismen installiert und unser Shop sowie andere von uns verwaltete Seiten wurden mit SSL-Zertifikaten vor Datenräubern gesichert.  

Fahrzeugankauf mit der BVfK-Ankaufplattform

Auf dem BVfK-Jahreskongress im Mai, wurde die BVfK-Ankaufplattform präsentiert und live geschaltet. Viele neue Ideen und Funktionen ließen die Plattform immer weiter wachsen und es ist noch kein Ende in Sicht. Das es auch ohne WKDA, BCA und Co. funktioniert, zeigt die Tatsache, dass die ersten Fahrzeuge von privaten Anbietern  schon erfolgreich über die Plattform an unsere Händler verkauft wurden. Im nächsten Jahr werden noch einige Prozesse optimiert um unsere Mitglieder mit noch mehr guten Gebrauchten zu versorgen. 

Fahrzeuge an BVfK-Händlerkollegen verkaufen - mit der B2B-Plattform

Etwas später dann kam die BVfK-B2B-Plattform, mit Importfunktion von Autoscout und den neuen Kollegenangeboten spezial. Mit 50 kostenfreien Fahrzeugen können BVfK-Mitglieder Ihren Bestand auch den BVfK-Kollegen anbieten. 

Mitreden und Mitmachen - das Ideen- und Projektplanungsforum

Im Herbst kam dann unser Ideen und Projektplanungsforum, wo sich jeder Händler mit seinen Ideen in die Entwicklung einbringen kann. Einige Ideen wurden auch schon umgesetzt und können nun von allen genutzt werden. Mit dem Ohr am Markt (an den BVfK-Händlern) macht das entwickeln neuer Software richtig Spaß, danke für Euren Input. 

Proffessionelle Händlerwebseiten "made by BVfK"

Seit etwa einem Monat können Sie von Ihrem Verband nun auch eine professionelle Händlerwebseite bekommen. Mit den eigenen Fahrzeugen auf der Seite und einem Ankaufformular der BVfK-Ankaufplattform. Dabei hat der Händler, über dessen Webseite ein privates Fahrzeug angeboten wird sogar ein 3-stündiges Vorreservierungsrecht. 

Stätige Weiterentwicklung

Alle diese hauseigenen IT-Lösungen sind noch lange nicht am Ende der Entwicklung angelangt, denn die digitale Welt des Autohandels entwickelt sich rasend schnell. Wir von der BVfK-IT bleiben am Ball, damit unsere Mitglieder auch in Zukunft gute Werkzeuge an der Hand haben und noch bessere Geschäfte machen können. 

aagent - die BVfK-Fahrzeugverwaltung 

Im nächsten Jahr wird es dann auch eine echte Fahrzeugverwaltung geben, die ja schon in ersten Ansätzen existiert und genutzt wird. Es bleibt also auch 2019 weiter spannend für unsere BVfK-Händler und es lohnt sich, ein Teil der BVfK-Familie zu sein. 

Wir danken allen noch einmal für die tollen Ideen, die uns auch im kommenden Jahr inspirieren und motivieren, noch bessere IT-Lösungen für den Autohandel zu schaffen.

Ihre BVfK-IT wünscht einen guten Rutsch und ein erfolgreiches neues Jahr. 

Ihr Waldemar Trommenschläger und Marcel Manthey

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In 2 Schritten zum Autoankauf ohne WKDA- und BCA-Umwege.

1. Im Mitgliederbereich der BVfK-Webseite einloggen: https://www.bvfk.de

2. Für die Ankaufplattform registrieren: >>> Hier geht's zur Anmeldung für die BVfK-Ankaufplattform

Mitmachen und mitreden können Sie hier: >>> WbmC-Projektplanungsforum

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Neues aus der BVfK-Rechtsabteilung

Ein gutes halbes Jahr DSGVO: Eine Zwischenbilanz


Es war wohl eines der Themen, um die im zurückliegenden Jahr das größte Tamtam gemacht wurde: Datenschutzgrundverordnung, kurz DSGVO. Sie gilt seit dem 25.05.2018 und hat seither das Potential zum Unwort des Jahres. Wir erinnern uns:

Rückblick

Im Frühjahr dieses Jahres steigt die Nervosität vieler Unternehmer merklich. Eigentlich ist schon lange bekannt, dass der europäische Gesetzgeber personenbezogene Daten durch eine Verordnung stärker schützen möchte. Denn formal ist die DSGVO bereits im Mai 2016 in Kraft getreten. Als Adressaten sind hierbei natürlich die Großunternehmen im Fokus, deren Datenmacht es zu begrenzen gilt. Im Schatten der großen Datenskandale á la Facebook geht bei so manchem klein- oder mittelständischen Unternehmer unter, dass auch sein Betrieb von der Einführung der DSGVO betroffen sein könnte. Je näher der 25.05.2018 rückt, desto hektischer versucht man an Informationen zu kommen, um sich möglichst DSGVO-konform aufzustellen.
Befeuert wird die Unsicherheit der Unternehmer nicht zuletzt auch durch die medienwirksame Mandantenakquise von spezialisierten Kanzleien, die täglich auf die stark erhöhten Bußgelder von bis zu 20 Millionen Euro und eine neue Abmahngefahr aufmerksam machen. Die Kampagnen werden auch nach dem 25.05.2018 weiter gefahren. So dauert es keine zwei Wochen, bis über die entsprechenden Kanäle von einer ersten Abmahnwelle berichtet wird.
Wahrscheinlich auch deswegen greift die Verunsicherung in der Folge weiter um sich. Prominentestes Beispiel in diesem Zusammenhang ist eine Meldung aus Wien. Dort hat sich ein Mieter beschwert, weil sein Name auf dem Klingelschild angebracht ist. Die Wohnungsbaugesellschaft will daraufhin „auf Nummer sicher“ gehen und eben solche statt Namen verwenden.
Die DSGVO treibt also mitunter seltsame und unsinnige Blüten. Doch was hat sich wirklich geändert? Welche Befürchtungen haben sich bewahrheitet?

Bußgelder

Der Panikmache mit möglichen Bußgeldern in Millionenhöhe ist schnell der Wind aus den Segeln genommen worden. Die Bußgelder müssen verhältnismäßig sein und dürften in ihrer stärksten Ausprägung ohnehin nur Großkonzerne treffen.
Bekannt ist ein Fall aus Portugal. Dort hat ein Krankenhausbetreiber die besonders sensiblen und daher auch besonders geschützten Gesundheitsdaten der Patienten nicht in erforderlichem Maße geschützt. Dort beschäftigt sich nun ein Gericht damit, ob ein Bußgeld in Höhe von 400.000,- € angemessen ist.
In Deutschland wird der Online-Communitybetreiber knuddels.de im Sommer Opfer eines Hacker-Angriffs. Unverschlüsselt gespeicherte Zugangsdaten sind dafür verantwortlich, dass Nutzerdaten wie z. B. e-Mail-Adressen, Passwörter und Namen ins Internet gelangen. Das Bußgeld soll zunächst 20.000,- € betragen haben, später jedoch wegen guter Kooperation mit der Datenschutzbehörde reduziert worden sein.

Abmahnungen

Die prognostizierten und unmittelbar nach dem 25.05.2018 propagierten Abmahnwellen haben den BVfK über seine Mitglieder bislang nicht erreicht.
Es gibt jedoch bereits erste Urteile dazu, ob neben den klageberechtigten Wettbewerbs- und Verbraucherverbänden auch Konkurrenten wegen vermeintlicher Datenschutzverstöße abmahnen dürfen. Die Rechtsprechung zeigt sich uneinheitlich. Das LG Bochum stellt sich auf den Standpunkt, dass es für Abmahnungen von Konkurrenten keine Not gebe. Die DSGVO regele Sanktionen wegen Datenschutzverstößen abschließend. Anders sieht es z. B. das LG Würzburg, das einen Mitbewerber eine unzureichende Datenschutzerklärung und ein unverschlüsseltes Kontaktformular abmahnen ließ.
Letztlich wird die Frage womöglich bald gesetzlich geregelt. Ein bereits eingebrachtes „Anti-Abmahn-Gesetz“ soll Abmahnungen wegen DSGVO-Verstößen generell verbieten.

Fazit

„Viel Lärm um Nichts“ wäre wahrscheinlich zu weit gegriffen, aber die DSGVO hat bisher glücklicherweise zu weniger Problemen geführt als möglicherweise befürchtet. Es bleibt abzuwarten, ob die Datenschutzbehörden zukünftig verstärkt kontrollieren werden. Ein gesetzlich verankertes Abmahnverbot für Konkurrenten bei DSGVO-Verstößen, sofern sie unerheblich sind und nicht in den Wettbewerb eingreifen, würden wir jedenfalls begrüßen.

Die BVfK-Rechtsabteilung wünscht einen guten Rutsch und ein gesundes und zufriedenstellendes 2019!

Zur kostenlosen (im Mitgliedsbeitrag enthaltenen) Ersteinschätzung geht´s hier:

>>> Anfrage-Ersteinschätzung

Wichtige Links zu den Informationen und Leistungen der BVfK-Rechtsabteilung:

>>> BVfK-Vertragsformulare

>>> Erfassungsbogen-BVfK-Schiedsstelle

>>> Liste der BVfK-Vertragsanwälte

>>> FAQs-BVfK-Rechtsfragen

>>> BVfK-Verbraucherinformation-zum-Kaufrecht

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